AGB
AGB
1. Der Vertragspartner hat die erforderlichen Daten wahrheitsgemäß und vollständig anzugeben.
2. Nach entsprechender Beauftragung besteht die Möglichkeit die Funktionalitäten von Mulico-Tickets zu prüfen. Die Events werden ausschließlich durch Mulico-Tickets angelegt und verwaltet.
3. Der Vertragspartner gibt durch Akzeptanz dieser Nutzungsbedingungen gegenüber Mulico-Tickets ein Angebot zum Abschluss eines Vertrages über die Nutzung von Mulico-Tickets ab. Mulico-Tickets steht es frei, das Angebot anzunehmen oder abzulehnen; die diesbezügliche Information erfolgt per E-Mail.
4. Nach Vertragsschluss gemäß I. 3. ist der Vertragspartner berechtigt, den vollen Funktionsumfang von Mulico-Tickets zu nutzen. Im Falle der Ablehnung des Angebots ist Mulico-Tickets berechtigt, die Daten des Vertragspartners zu löschen.
5. Ein Vertragsschluss erfolgt ausschließlich mit Unternehmern im Sinne des § 14 BGB. Der Vertragspartner bestätigt durch die Akzeptanz dieser Nutzungsbedingungen seine Unternehmereigenschaft.
6. Mulico-Tickets ermöglicht dem Vertragspartner den Verkauf von Eintrittskarten für seine eigenen Veranstaltungen mittels des Mulico-Tickets Online Shops und optional ergänzend über die eigenen Vertriebskanäle.
7. Es ist dem Vertragspartner nicht gestattet, ohne Abschluss einer entsprechenden Zusatzvereinbarung mit Mulico-Tickets für andere Vertragspartner als Dienstleister deren Veranstaltungen in Mulico-Tickets einzupflegen und darüber abzuwickeln.
8. Mulico-Tickets räumt dem Vertragspartner für die Laufzeit dieses Vertrags ein einfaches und nicht übertragbares Nutzungsrecht ein. Mulico-Tickets behält sich Änderungen zur Anpassung an den Stand der Technik, Änderungen zur Optimierung, insbesondere zur Verbesserung der Nutzerfreundlichkeit, sowie Änderungen an Inhalten vor. Mulico-Tickets wird den Vertragspartner über wesentliche Änderungen unterrichten.
9. Der Vertragspartner verpflichtet sich, Tickets für den Besuch der von ihm organisierten Veranstaltungen über Mulico-Tickets und - soweit er diese Vertriebswege zusätzlich wählt - über die eigenen Vertriebskanäle sowie ggf. Kartenvorverkaufsstellen zu vertreiben. Den von Mulico-Tickets zur Verfügung gestellten Onlineshop auf seiner Website einzubinden bzw. zu Verlinken und zum Online-Ticketverkauf zu nutzen.
10. Die Erfassung der notwendigen Daten für den Vertrieb mittels Mulico-Tickets erfolgt durch den Vertragspartner selbst auf eigene Verantwortung. Mulico-Tickets unterstützt den Vertragspartner hierbei durch entsprechenden Anwendungssupport (E-Mail, erreichbar zu den üblichen Geschäftszeiten von Mulio-Events). Der Vertragspartner trägt die Verantwortung für sämtliche von ihm gemachten Angaben, insbesondere auch für Veranstaltungstitel, Bildmaterial und Werbetexte. Er hält Mulico-Tickets vollständig von eventuellen Ansprüchen Dritter frei, die aufgrund seiner Systemeingaben geltend gemacht werden (unter Einschluss Mulico-Tickets eventuell entstandener Rechtsverteidigungskosten).
11. Der Vertragspartner stellt sicher, dass über Mulico-Tickets ausschließlich solche Veranstaltungen erfasst und vertrieben werden, die der benannten Voraussetzungen erfüllen. Liegen diese Voraussetzungen nicht vor, wird Mulico-Tickets die Konditionen gemäß der jeweils gültigen Preisliste für die Nutzung berechnen; das Recht zur außerordentlichen Kündigung bleibt hiervon unberührt.
12. Über Mulico-Tickets verkaufte Eintrittskarten werden dem Kartenkäufer ausschließlich als sog. Print at Home- und/oder Mobile Tickets zur Verfügung gestellt.
13. Beim Print at Home- und oder Mobile Ticket erhält der Kartenkäufer die bestellte(n) Eintrittskarte(n) in Form eines PDF-Dokuments elektronisch übermittelt und kann diese auf einem für dieses Verfahren geeigneten Drucker selbst auf Normalpapier ausdrucken oder auf einem mobilen Endgerät abspeichern.
Ein zusätzlicher Versand des Tickets per Briefpost erfolgt nicht. Für Mobile Ticketing wird derzeit ausschließlich eine Bezahlung per Kreditkarte, PayPal, Sofortüberweisung oder Giropay angeboten. Mulico-Tickets behält sich vor, zukünftig weitere Zahlarten anzubieten. Die Tickets sind mit einem QR Code versehen.
14. Die Scan-App ist eine Software-Zutrittskontrolllösung für mittels des Mulico-Tickets generierte Eintrittskarten. Sie ist für den mobilen Einsatz im In- und Outdoor-Bereich bei Events bzw. Veranstaltungsstätten geeignet.
15. Die Mindestanforderung für das vom Vertragspartner auf dem jeweiligen Mobilgerät eingesetzte Betriebssystem ist iOS 7.0 bzw. Android 4.0 oder jeweils höher. Darüber hinaus muss das vom Vertragspartner eingesetzte Mobilgerät mindestens über eine funktions- und einsatzfähige Autofocus-Kamera und Blitz-LED verfügen.
16. Der Vertragspartner lädt die Scan-App über die jeweiligen App Stores und übernimmt dessen Installation. Rechtzeitig vor dem vorgesehenen Download hat der Vertragspartner die technischen und sonstigen die für die Betriebsbereitschaft der Scan-App erforderlichen Voraussetzungen herbeizuführen. Mulico-Tickets ist nicht dafür verantwortlich, die Scan-App im Rahmen der Herbeiführung der Betriebsbereitschaft mit sonstigen Geräten oder Programmen zu verbinden, es sei denn, die Parteien treffen im Einzelfall in Textform eine abweichende Regelung.
Voraussetzung der Nutzung der Scan-App ist darüber hinaus die Einhaltung der beim Download im jeweiligen App Store zu akzeptierenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Scan-App durch den Vertragspartner als auch die entsprechenden Endnutzer der Scan-App.
17. Die für die Nutzung der Scan-App erforderlich Hardware ist vom Vertragspartner auf eigene Kosten und in eigener Verantwortung bereit zu stellen.
18. Der Ausfall einer Veranstaltung ist Mulico-Tickets sofort nach bekannt werden in Textform anzuzeigen; der Verkauf von Tickets für die Veranstaltung ist durch den Vertragspartner unverzüglich zu beenden. Kommt der Vertragspartner dieser Verpflichtung nicht nach, ist Mulico-Tickets mit einer Ankündigungsfrist von 24 Stunden berechtigt, den Ticketverkauf zu beenden.
Dieses Beendigungsrecht gilt auch für den Fall, dass Mulico-Tickets bspw. durch die Medien oder den Veranstaltungsort über den Ausfall einer Veranstaltung erfährt und der Vertragspartner für einen Zeitraum von mehr als 24 Stunden nicht erreichbar ist (im weiteren „Nichterreichbarkeit“).
19. Für den Fall des Ausfalls, der Absage, der Verlegung einer seiner Veranstaltungen oder der Nichterreichbarkeit erteilt der Vertragspartner gegenüber Mulico-Tickets und den Vorverkaufsstellen bereits jetzt die entsprechende Stornofreigabe für alle dafür ausgestellten Tickets. Hierfür ist erforderlich, dass der Status der Veranstaltung vom Vertragspartner oder im Fall der Nichterreichbarkeit von Mulico-Tickets in "abgesagt" geändert wird. Dem Kunden wird der von ihm gezahlte Ticketkaufpreis erstattet, ohne dass es einer Rückgabe des Tickets an den Vertragspartner oder Mulico-Tickets bedarf; stattdessen wird das entsprechende Ticket unmittelbar im System storniert, seine Zutrittsberechtigung gelöscht und das Ticket somit systemseitig entwertet. Gleiches gilt, soweit in anderweitigen Einzelfällen eine Stornierung erforderlich ist (z.B. Veranstaltungsverlegung, -ausfall, unzustellbare Sendungen, Zahlungsausfälle, Kulanz, Betrugsverdacht). Die Erstattung des Ticketkaufpreises erfolgt ausschließlich an den Besteller des jeweiligen Tickets.
20. Der Basispreis des Tickets wird seitens des Vertragspartners festgelegt. Mulico-Tickets ist berechtigt, weitere Entgelte zu erheben, die seitens des Kartenkäufers zu zahlen sind.
21. Die ticketabhängigen Entgelte werden auch dann erhoben, wenn eine Veranstaltung nicht durchgeführt wird, und zwar gleichgültig aus welchem Grunde.
22. Die Vorverkaufsgebühren stehen bei Verkauf über als Verkaufsprovision zu. Der Provisionsanspruch gegen den Vertragspartner besteht auch bei Absage der Veranstaltung.
23. Im Fall einer Absage der Veranstaltung oder der Stornierung von Tickets ist Mulico-Tickets berechtigt, Stornogebühren in Höhe von EUR 1,50 pro Ticket zu erheben.
Datenschutz
1. Im Hinblick auf die Erhebung und Verwendung personenbezogener Daten von Nutzern von Mulico-Tickets fungiert der Vertragspartner als verantwortliche Stelle im Sinne der datenschutzrechtlichen Vorschriften. Hiervon ausgenommen sind personenbezogene Nutzungsdaten (z.B. Cookie-Daten, Webseitenanalyse), hinsichtlich derer Mulico-Tickets die alleinig verantwortliche Stelle ist. Mulico-Tickets ist alleiniger Diensteanbieter im Sinne des Telemediengesetzes.
2. Die Parteien legen hiermit die Zwecke der Erhebung und Verwendung dieser Daten einvernehmlich wie folgt fest: Mulico-Tickets nutzt die über den dem Vertragspartner zur Verfügung gestellten generierten Kundendaten für die Bestellabwicklung und die Kommunikation rund um die Bestellabwicklung, einschließlich Newsletter-Versand, Versand einer Informations-Email im Vorfeld der Veranstaltung, Versand einer Email zur Befragung des Kunden bezüglich dessen Bewertung der Veranstaltung sowie zum Versand einer Informations-Email, wenn gleiche oder ähnliche Veranstaltungen wie die, für der Nutzer ein Ticket erworben hat, stattfinden. Der Vertragspartner nutzt die über Mulico-Tickets generierten Kundendaten für die Durchführung der Veranstaltung sowie zum Newsletter-Versand und zum Versand einer Informations-Email, wenn gleiche oder ähnliche Veranstaltungen wie die, für der Nutzer ein Ticket erworben hat, stattfinden und über Mulico-Tickets vertrieben werden. Bei der Nutzung der Daten zum Zweck des Newsletter-Versands und anderer E-Mails mit Werbecharakter, wie vorstehend gestattet, beschränken sich die Parteien auf eine Bewerbung eigener ähnlicher Waren oder Dienstleistungen und beachten die sonstigen Restriktionen gemäß § 7 Abs. 3 UWG, sofern die Kunden nicht wirksam in eine weitergehende Datenverarbeitung eingewilligt haben.
3. Der Vertragspartner kann die über Mulico-Tickets generierten, von den Parteien gemeinsam bestimmten Kundendaten über einen Link in herunterladen. Er darf diese Daten nur herunterladen und verarbeiten, soweit dies datenschutzrechtlich zulässig und im Einklang mit diesem Vertrag sowie der gemeinsamen Datenschutzerklärung steht. Verwendet der Vertragspartner Kundendaten entgegen diesem Vertrag oder der gemeinsamen Datenschutzerklärung und wird Mulico-Tickets in diesem Zusammenhang von einem Dritten in Anspruch genommen, stellt der Vertragspartner Mulico-Tickets auf erstes Anfordern von allen Ansprüchen Dritter frei (unter Einschluss eventuell entstandener Rechtsverteidigungskosten).
4. Die Parteien stellen die Erfüllung der Informationspflichten nach Art. 13 und 14 DSGVO gemeinsam sicher, indem sie die gemeinsame Datenschutzerklärung verwenden und entsprechend den gesetzlichen Anforderungen den betroffenen Personen bekanntgeben. Mulico-Tickets wird als gemeinsame Anlaufstelle für betroffene Personen fungieren und Anträge betroffener Personen im Sinne von Kap. III DSGVO entgegennehmen und bearbeiten und zwar auch, soweit sich die Anträge auf Verarbeitungen von Kundendaten durch den Vertragspartner beziehen; der Vertragspartner wird die hierfür erforderlichen Informationen unverzüglich Mulico-Tickets zur Verfügung stellen. Sollte sich eine betroffene Person mit einem solchen Antrag an den Vertragspartner wenden, ist der Vertragspartner dazu verpflichtet, das Ersuchen unverzüglich an Mulico-Tickets weiterzuleiten. Der Vertragspartner ist auch dafür zuständig, betroffenen Personen auf Verlangen die wesentlichen Inhalte der Regelungen dieses Vertrages zur gemeinsamen Verantwortlichkeit entsprechend Art. 26 Abs. 2 Satz 2 DSGVO zur Verfügung zu stellen. Sofern ein Kunde sein Widerspruchsrecht gegen die Zusendung von Direktwerbung aus Art. 21 DSGVO geltend macht oder er eine diesbezüglich erteilte Einwilligung widerruft, stellt die jeweilige Partei sicher, dass dieses Verlangen unverzüglich umgesetzt wird; im Falle einer Werbeansprache per E-Mail z.B. durch Aufnahme in eine entsprechende Werbe-Sperrliste.
5. Beide Vertragsparteien haben sich gegenseitig unverzüglich und vollständig zu informieren, wenn Fehler oder Unregelmäßigkeiten, sowie Verletzungen von Bestimmungen dieses Vertrags oder des anwendbaren Datenschutzrechts (einschließlich der DSGVO) festgestellt werden. Die Parteien werden die Verarbeitung der Kundendaten in ihr jeweiliges Verzeichnis der Verarbeitungstätigkeiten nach Art. 30 Abs. 1 DSGVO aufnehmen. Jede Partei darf Auftragsverarbeiter zur Verarbeitung von Kundendaten nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung der jeweils anderen Partei beauftragen. Die jeweils beauftragungswillige Partei ist dafür zuständig, die Einhaltung der gesetzlichen Anforderungen einschließlich Art. 28 DSGVO sicherzustellen. Sie wird der jeweils anderen Partei auf Anforderung eine Kopie der abzuschließenden Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung und sonstige relevante Nachweise zur Verfügung zu stellen. Die Vertragsparteien werden sich im Übrigen bei der Erfüllung der ihnen im Hinblick auf die Kundendaten obliegenden, datenschutzrechtlichen Pflichten gegenseitig unterstützen, etwa dem jeweils anderen auf Verlangen alle notwendigen Informationen über seine Verarbeitungen und Datenschutzmaßnahmen im Hinblick auf Kundendaten geben.
6. Die Parteien gewährleisten die Sicherheit der generierten Kundendaten und verpflichten sich, bei ihren jeweiligen –Verarbeitungen der Kundendaten die anwendbaren gesetzlichen Vorgaben zur Sicherheit der Verarbeitung der Kundendaten zu beachten. Sie verpflichten sich, in ihrem jeweiligen Verantwortungsbereich die nach Art. 32 DSGVO erforderlichen Maßnahmen zu ergreifen.
7. Erfüllung etwaig bestehender Meldepflichten gegenüber der zuständigen Aufsichtsbehörde nach Art. 33 DSGVO oder gegenüber Betroffenen nach Art. 34 DSGVO infolge einer Verletzung des Schutzes personenbezogener Daten i.S.v. Art. 4 Nr. 12 DSGVO („Datensicherheitsverletzung“) verantwortlich. Eine etwaige Meldung erfolgt für und im Namen beider Parteien als gemeinsam Verantwortliche. Jede Partei wird eine etwa von ihr festgestellte Datensicherheitsverletzung unverzüglich der jeweils anderen Partei anzeigen und bei einer etwaigen Meldung nach Art. 33, 34 DSGVO sowie einer Aufklärung und Beseitigung von Datenpannen im Rahmen des Erforderlichen und Zumutbaren mitwirken, insbesondere sämtliche in diesem Zusammenhang relevanten Informationen unverzüglich zur Verfügung stellen. Bevor eine Meldung getätigt wird, stimmen die Parteien das weitere Vorgehen im gegenseitigen Benehmen miteinander ab.
8. Die Parteien werden der jeweils anderen Partei unverzüglich anzeigen, wenn sich eine Datenschutzaufsichtsbehörde im Zusammenhang mit diesem Vertrag, der Zusammenarbeit oder der Datenverarbeitung an sie wendet. Die Parteien sind sich darüber einig, dass Aufforderungen zuständiger Datenschutzaufsichtsbehörden grundsätzlich Folge zu leisten ist, insbesondere sind etwaig angeforderte Informationen zu überlassen und Möglichkeiten zur Prüfung (auch vor Ort) einzuräumen. erforderlichen Die Parteien gewähren zuständigen Datenschutzaufsichtsbehörden in diesem Rahmen die Zugangs-, Auskunfts- und Einsichtsrechte. Soweit wie möglich, werden sich die Parteien im gegenseitigen Benehmen miteinander abstimmen, bevor etwaigen Anfragen von zuständigen Datenschutzaufsichtsbehörden Folge geleistet wird bzw. Informationen im Zusammenhang mit diesem Vertrag, der Zusammenarbeit oder der Datenverarbeitung an zuständige Datenschutzaufsichtsbehörden herausgegeben werden.
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Zahlungsmethoden
- Kreditkarte
- Debitkarte
- PayPal
- Ãœberweisung